Nein. Es ist nicht möglich, gleichzeitig das Oö. Pflegestipendium und eine Leistung der materiellen Existenzsicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) oder dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) zu beziehen. Dazu gehört konkret der Bezug:
- des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe gem. § 12 Abs 5 AlVG,
- der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (DLU) gem. § 35 AMSG,
- des Stiftungsarbeitslosengeldes gem. § 18 Abs.2 lit.5,
- des Fachkräftestipendiums gem. § 34b AMSG,
- des Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeldes gem § 26 und 26a AlVG oder
- des Umschulungsgeldes gem. § 39b AlVG
Das betrifft somit (neben Bezieherinnen und Beziehern des Fachkräftestipendiums oder des Weiterbildungs-/Bildungsteilzeitgeldes) Teilnehmende
- an sämtlichen vom AMS geförderten und über Träger abgewickelte Bildungsmaßnahmen,
- an vom AMS finanzierten Aus- und Weiterbildungen (Beihilfe zu den Kurskosten bei Bezug der DLU),
- an Implacement-, Outplacement- und Zielgruppenstiftungen,
- an einer Arbeitsplatznahen Qualifizierung (AQUA),
- an Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation oder
Bei Personen, deren Qualifizierung über Beihilfen an den Arbeitgeber (Schulungskosten, Personalkosten) gefördert wird, liegt keine Leistung zur materiellen Existenzsicherung vor (Beihilfe für Schulungskosten für Beschäftigte in Kurzarbeit, Qualifizierung von Beschäftigten, Förderung der Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse). Auch bei den Beschäftigungsförderungen des AMS (z.B. Eingliederungsbeihilfen oder Sozialökonomische Betriebe) handelt es sich um arbeitgeber- oder projektbezogene Förderungen. Eine diesbezügliche Ausnahme stellt die Kombilohnbeihilfe dar, die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer als Anreiz zur Aufnahme geringer entlohnter Beschäftigungen gewährt wird und aber jedenfalls keine existenzsichernde Funktion während einer Schulungsteilnahme hat.
Die Bundesregierung plant ab 2023 eine gesonderte Pflegeausbildungsförderung von mindestens 1.400 Euro monatlich für Personen, die Leistungen vom AMS beziehen.